1
Skip to content

Ist Google Analytics bald illegal?

Wer auch langfristig noch auf Google Analytics setzen will, sollte sich spätestens jetzt mit dem Thema Datenschutz auseinandersetzen. Der niederländischen Behörde für persönliche Daten (AP) zufolge könnte es schon bald Game Over für die Nutzung von Google Analytics in der EU heißen. Jüngst warnte sie ihre Community in einem Post: „Bitte beachten: Die Verwendung Google Analytics ist möglicherweise bald nicht mehr erlaubt.“ (Heise)

Hintergrund dieser Aussage sind die Urteile der österreichischen Datenschutzbehörde DSB vom 22. Dezember 2021:

Der Einsatz von Google Analytics auf Webseiten in der EU ist nach Ansicht der DSB mit der DSGVO nicht vereinbar. Im veröffentlichten Teilbescheid reagiert die DSB auf eine Musterbeschwerde, die der vom Juristen und Aktivisten Max Schrems gegründete Datenschutzverein Noyb im August 2020 erhoben hatte. Das beruht auf der Tatsache, dass Google nach US-Recht der Überwachung durch den US-Geheimdienste unterliegt. Das bedeutet, dass ihnen der Zugang zu allen gesammelten Daten möglich ist und somit die betroffenen Personen identifizierbar gemacht werden können.

Somit steht fest:

Wer auf EU-Webseiten Google Analytics einbindet, handelt wegen der Datenübertragung in die USA laut dem Beschluss rechtswidrig. Selbst wenn Standardvertragsklauseln mit Google Analytics abgeschlossen werden und Nutzer ihre Einwilligung über den Consent Banner geben ist der Gebrauch illegal.

„Google unterliegt nach US-Recht der Überwachung durch US-Geheimdienste. Damit kann Google kein angemessenes Schutzniveau nach Artikel 44 DSGVO bieten. Die vom Webseitenbetreiber ins Treffen geführten Standardvertragsklauseln helfen nicht, wie 2020 der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seiner Entscheidung zum „Privacy Shield“ (Schrems II) erkannt hat. Entscheidend für die rechtliche Beurteilung der Verwendung Google Analytics ist nicht, ob sich tatsächlich ein US-Geheimdienst die Daten besorgt hat, oder ob Google die Identität des Nutzers tatsächlich eruiert hat, sondern dass das möglich wäre. Zwar können Google-Nutzer in ihren Google-Konten eine Einstellung vornehmen, mit der sie sich verbitten, dass Google ihre Nutzung von Webseiten Dritter detailliert auswertet. Doch ist das gerade Beweis dafür, dass Google grundsätzlich in der Lage ist, die Nutzungsdaten mit der Person zusammenzuführen – andernfalls wäre diese Einstellungsmöglichkeit sinnlos.” (www.heise.de)

Wichtig zu wissen: Dabei handelt es sich aktuell um Teilbeschlüsse, die entsprechenden Aufsichtsbehörden rechnen mit einem abschließenden Ergebnis Anfang diesen Jahres. Die Tendenz dürfte aber klar sein. Die Nutzung von Google Analytics steht auf mehr als wackligen Beinen. Wer in Zukunft sicher sein möchte, der kommt um die Nutzung einer datenschutzkonformen Lösung nicht herum.

Veröffentlicht am 18.01.2022
Zurück zur Übersicht