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Datenschutz Was muss eine gute Consent Management Lösung leisten?

Kennst Du das? Kein Event, kein Newsletter vergeht seit dem EuGH-Urteil, ohne die Zukunft des Besuchertrackings in irgendeiner Form zu thematisieren. Schluss damit!

Fakt ist: Du musst Dir die Einwilligung Deiner Websitebesucher holen, wenn Du mehr als anonymisierte Daten auf Deiner Website erfassen möchtest.

Das bedeutet auch: Du brauchst dafür eine Lösung. Eine Lösung die einfach zu verstehen, und noch einfacher zu nutzen ist: Eine  Lösung, die alle Opt-ins/Opt-outs problemlos erfasst und alle Auflagen der DSGVO erfüllt.

Consent Management ist die Lösung

Was Du und all die E-Commerce-Heads da draußen brauchen ist eine Consent Management Plattform (CMP) oder auch Consent Manager. Nenn das wie Du willst. Dahinter verbirgt sich eine Plattform, die es ermöglicht, Opt-in und Opt-outs Deiner Websitebesucher zu erfassen, entsprechend zu speichern und weiterzuverarbeiten. Besucher, die ein Opt-in gegeben haben werden getrackt, Besucher mit einem Opt-out werden anonymisiert usw.

Was muss eine gute Consent Management Lösung können?

Die Auswahl bei den Consent Management Plattformen ist groß. Um den Entscheidungsprozess für Dich zu vereinfachen haben wir hier 6 Punkte aufgelistet, die eine Consent Management Plattform aus unserer Sicht unbedingt haben muss. Garniert haben wir das natürlich mit Screenshots unserer eigenen CMP Privacy Protection. Aber Du kannst prinzipiell auch jede andere CMP nutzen, die Dir diese Features anbietet.

Das sind die Must-haves einer professionellen Consent Management Plattform

  • Speichern und Weiterleiten von Einwilligungen Deiner Websitebesucher/Shopbesucher und deren Entzug bei nachträglichen Opt-outs.

  • Erfüllung der DSGVO-Nachweispflicht durch einfachen Zugriff auf entsprechende Logs. Das funktioniert zum Beispiel super mit einem Audit Log. Im Fall der econda Privacy Protection sieht das dann ungefähr so aus.

  • Zusammenführung und Verwaltung von IDs aus verschiedenen Systemen. Der Kunde kommt über unterschiedliche Kanäle, gibt sein Opt-in vielleicht beim Besuch über den Desktop aber nicht beim Besuch über das Handy? Das muss Dein Consent Manager erfassen können.

  • Leichte Integration auf Deiner Website oder in Deinem Shop. Für die econda Privacy Protection musst Du zum Beispiel nur eine Zeile Code auf Deinen Seiten implementieren. Ziemlich einfach also.

  • Eine Möglichkeit zur individuellen Erstellung und Implementierung von Datenschutzbannern und Datenschutzeinstellungen auf beliebigen Seiten sind für eine gute Consent Management Plattform selbstverständlich. Texte lassen sich dadurch jederzeit nach Belieben austauschen und anpassen.

  • Einfache Verknüpfung dieser Einwilligungen Deiner Kunden mit bestehenden Systemen. CRM und Marketingtools werden immer über neue Einwilligungen und deren Entzug per Datenstream informiert.

Meist kann man dem Kunden auch noch die Möglichkeit geben auszuwählen, für welche Kanäle er sein Opt-in geben möchte. Zum Beispiel lässt sich zwischen Performance Marketing und E-Mail-Marketing unterscheiden. Hier ein Beispiel, wie so etwas aussehen kann.

Die perfekte Symbiose – Consent Management und Webanalytics

Die Opt-ins und Opt-outs immer im Blick zu behalten stellt an sich schon eine kleine Herausforderung dar. Die Informationen sind für Dein Tracking-Tool immens wichtig. Es muss wissen, welche Nutzer es in welcher Form tracken darf.  Am Beispiel der Privacy Protecion und econda Analytics erkennst Du den Idealfall. Die beiden Lösungen ergänzen sich optimal. Je nachdem welche Einwilligung ein Besucher gibt, wechselt econda Analytics automatisch in das entsprechende Tracking Format und erfasst nur das, was erlaubt ist.

 

 

Tracking-Tools müssen auf die individuellen Datenschutzeinstellungen reagieren:

Ohne Opt-in: Anonyme Datenerfassung ohne Cookie, IP-Adresse, GeoIP, Kunden-ID, Bestellnummer, etc. ist ohne Zustimmung erlaubt.

Opt-in: Vollständige Datenerfassung inkl. personenbezogener Daten ist nur mit Zustimmung möglich.

Opt-out: Das Tracking muss komplett unterbunden werden nach dem Widerspruch eines Nutzers.

Veröffentlicht am 05.03.2022
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