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econda GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen

econda GmbH
Zimmerstr. 6
76137 Karlsruhe

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE ECONDA SOFTWARE

1. GELTUNGSBEREICH
(1) Die econda GmbH, nachfolgend „econda“ genannt, erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. econda Software umfasst dabei insbesondere folgende Softwareprodukte:

– econda Analytics einschließlich Web Analytics (vormals Shop und Site Monitor), Click Monitor, Data Services, Plug-in Center, Centricity und Customer Relationship Analytics,

– Cross Sell einschließlich Cross Sell Data Services,

– Audience Relationship Platform einschließlich Audience Relationship Platform Data Services

(2) econda hat auf seiner Website Leistungsbeschreibungen inkl. SLA der Softwares bereitgestellt. Der Kunde konnte sich mittels dieser Leistungsbeschreibungen von der Geeignetheit und Brauchbarkeit der econda Software für seine Zwecke und Absichten überzeugen.

(3) econda ist zu Änderungen und Abweichungen seines Leistungsangebots berechtigt, sofern der Vertragszweck für den Kunden nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Dies beinhaltet insbesondere auch Verbesserungen der Software und Erweiterungen des Funktionsumfangs.

(4) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Kunden von econda, d.h. für Verbraucher gemäß § 13 BGB und für Unternehmer gemäß § 14 BGB.

(5) econda ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Die Ankündigung erfolgt durch Änderung auf www.econda.de. Widerspricht ein Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Ankündigung, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist econda berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

(6) econda ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten, Leistungen Dritter (Subunternehmer) zu nutzen.

2. VERTRAGSANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS
(1) Die Angebote von econda sind freibleibend.

(2) Der Vertrag kommt mit Annahme des Kundenantrags durch econda oder mit der ersten Erfüllungshandlung von econda zustande.

(3) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsangebots oder des Vertragsschlusses gemachten Angaben über seine Person und sonstige vertragsrelevante Umstände vollständig und richtig sind.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, econda jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten.

3. PREISE, TARIFWECHSEL und ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1) Die Preise und Zahlungsbedingungen für die vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Angeboten und aus den jeweils gültigen Tariflisten. Die Preise verstehen sich, soweit in den jeweils gültigen Angeboten und Tariflisten nichts Anderes bestimmt ist, zzgl. Umsatzsteuer. Die Leistungsentgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig.

(2) Ein Wechsel innerhalb der von econda jeweils angebotenen Tarife zu einem Wechsel mit einer höheren monatlichen Gebühr ist jederzeit möglich. Der gewünschte Wechsel ist schriftlich anzuzeigen und bedarf zu seiner Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch econda. Der Tarifwechsel ist bindend. Nicht verbrauchte Nutzungsentgelte des alten Tarifs werden auf die Gebühren des neuen, höheren Tarifs angerechnet.

(3) econda ist berechtigt, die Preise nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 90 Tagen zu erhöhen. Der geänderte Preis gilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 60 Tagen nach Ankündigung dem geänderten Preis widerspricht. Das Vertragsverhältnis wird dann zu den geänderten Konditionen/Preisen fortgesetzt. Widerspricht der Kunde rechtzeitig, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen.

(4) Im Verzugsfall berechnet econda die gesetzlichen Verzugszinsen. econda ist im Verzugsfall weiter berechtigt, die Leistungen einzustellen, der Kunde bleibt auch für die Zeit der Sperrungen zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.

(5) Mit Forderungen von econda kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen econda an Dritte ist ausgeschlossen.

(6) Die Nichtinanspruchnahme der Vertragsleistungen durch den Kunden befreit diesen nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

(7) Bei Zahlung der Entgelte durch Lastschrifteinzug berechnet econda 20 Euro pro Rücklastschrift, wenn der Kunde die Rücklastschrift zu vertreten hat, es sei denn der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

4. DATENSCHUTZ UND VERTRAULICHKEIT
(1) Personenbezogene Daten des Kunden werden von econda während des Vertragsverhältnisses ohne weitere ausdrückliche Einwilligung nur zu Zwecken der Vertragsabwicklung, einschließlich der Abrechnung, erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Datenerhebung, -nutzung, und -verarbeitung erfolgt elektronisch.

(2) econda gewährleistet entsprechend den gesetzlichen Vorgaben die vertrauliche Behandlung der mitgeteilten Daten. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

(3) econda weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz und die Datensicherheit für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf den Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Webservern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge. Der Kunde hat gegenüber seinen Endkunden in eigener Verantwortung Datenschutzbestimmungen zu beachten und einzuhalten.

(4) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag eines Kunden („Auftragsverarbeitung“) ist nach Artikel 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine schriftliche Vereinbarung erforderlich. econda bietet seinen Kunden eine Standardvertragsvorlage für eine Zusatzvereinbarung. Nähere Informationen erhalten Kunden unter info@econda.de. Der Vertrag steht auch im Supportportal zum Download zur Verfügung.

5. RECHTE UND PFLICHTEN DES KUNDEN
(1) Die berechtigten Nutzer des Kunden haben Zugang zu der econda Software. Der Kunde ist zur Nutzung der econda Software wie folgt ermächtigt.

(2) Der Online-Anschluss erfolgt auf Veranlassung und auf Kosten des Kunden. Er trägt auch die Endgerätekosten und Telekommunikationsentgelte.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, von econda zum Zwecke des Zugangs zu deren Software erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und econda unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Gebrauch der Passwörter Leistungen von econda nutzen, haftet der Kunde gegenüber econda auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.

(4) Der Kunde darf die Dokumentation in keiner erdenklichen Weise vervielfältigen. Der Kunde darf die econda Software Dritten nicht zugänglich machen. Dem Kunden ist es nicht gestattet

– hinsichtlich der econda Software oder der Dokumentation Änderungen, Übersetzungen, Rückführungen bis zum Quellcode, Dekompilierungen oder Deassemblierungen vorzunehmen oder davon abgeleitete Arbeiten zu erstellen; Informationen im Sinne des § 69 e des deutschen Urheberrechts-Gesetzes, die zur Herstellung der Interoperabilität unabhängig voneinander entwickelter Computerprogramme mit der Software erforderlich sind, können auf Anfrage von econda gegen Zahlung der jeweils gültigen Preise von econda erworben werden;
– die econda Software zu übertragen, zu verleihen, zu vermieten, zu verleasen, zu vertreiben oder zur Dienstleistung an Dritte oder für Dritte zu verwenden, Rechte an der Software oder an der Dokumentation in jeglicher Form an Dritte zu gewähren, soweit nicht econda zuvor schriftlich die Zustimmung hierzu erteilt hat, entsprechende Entgelte bezahlt worden sind und alle übrigen Auflagen von econda erfüllt sind; oder
– die Bezeichnungen, Etiketten oder Markierungen bezüglich des Copyrights und sonstiger geistiger Eigentumsrechte von der Software oder der Dokumentation zu entfernen, zu ändern oder unleserlich zu machen.

(6) Bei Zuwiderhandlung ist econda zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

(7) Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist der Kunde verpflichtet an econda eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.001,00 zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.

(8) Der dem Kunden von econda zur Verfügung gestellte HTML-, JavaScript oder sonstiger Programm-Code muss bestimmungsgemäß verwendet werden. Im Falle einer nicht bestimmungsgemäßen Veränderung oder sonstigen Manipulation des econda Software Programm-Codes ist econda zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

(9) Falls econda die Vertragsprodukte und/oder Leistungen durch technische Mittel geschützt hat (z. B. Firewalls oder Sicherheitsschlüssel), ist es dem Kunden nicht gestattet, die Sicherheitsvorkehrungen zu entfernen oder zu umgehen.

(10) Der Kunde hat Vorkehrungen zum Schutz seiner Daten zu treffen und insbesondere regelmäßig und gefahrentsprechend Sicherungskopien anzufertigen. Falls der Kunde während oder nach der Installation der econda Software feststellt, dass ein Fehler auftritt, muss er unverzüglich die Installation abbrechen und alles Angemessene tun und / oder unterlassen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Insbesondere trifft ihn die Verpflichtung, econda unverzüglich über den Fehler zu informieren.

(11) Hinsichtlich der Telekommunikations- oder Datenübertragung verpflichtet sich der Kunde, die von econda gewünschten Protokolle bzw. Spezifikationen, sowie die Anweisungen von econda zu beachten.

6. SCHUTZRECHTE

(1) Alle Urheberrechte und sonstigen geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechte an Leistungen, die gemäß dieser Vereinbarung entwickelt oder zur Verfügung gestellt werden, insbesondere an Software, einschließlich Quellcodes, Datenbanken, Hardware oder anderem Material, wie Funktionen, Entwicklungen, Dokumentationen und Berichtsvorlagen sowie am Vorbereitungsmaterial verbleiben ausschließlich bei econda oder ihren Lizenzgebern. Der Kunde erhält lediglich das einfache nicht übertragbare Nutzungsrecht und die Berechtigungen, die ausdrücklich gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sonstigen allgemeinen Bedingungen oder auf sonstige Weise gewährt worden sind.

(2) econda behält sich alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der mitgelieferten Software und der Dokumentation ausdrücklich vor.

(3) Dem Kunden ist es nicht gestattet, Warenzeichen oder Kennzeichen bzw. sonstige Erkennungsmerkmale bezüglich des Copyrights, der Markennamen oder sonstiger geistiger Eigentumsrechte, die auf den Vertragsgegenständen und in der Software enthalten sind, einschließlich von Hinweisen auf die vertrauliche Natur und Geheimhaltung der Software zu ändern oder zu entfernen oder die Software oder Teile davon zu verändern oder zu kopieren.

7. MÄNGELHAFTUNG UND HAFTUNG
(1) Ist die econda Software oder die zentral installierten econda Produkte oder das econda Messverfahren mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben sind, haftet econda gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel. Für Mängel der Software, die bereits bei deren Überlassung an den Kunden vorhanden waren, haftet econda nur, wenn sie diese Mängel zu vertreten hat.

(2) Der Kunde hat econda offensichtliche Mängel unverzüglich mitzuteilen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Kunde ist verpflichtet in diesem Fall econda alle notwendigen Unterlagen für die Analyse und Fehlerbeseitigung zu Verfügung zu stellen und gegebenenfalls Zugang zu den Servern des Kunden zu ermöglichen und zu gestatten.

(3) econda haftet nach den gesetzlichen Vorschriften ohne Begrenzung der Schadenshöhe nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten von econda oder durch schwerwiegendes Organisationsverschulden verursacht wurden oder darauf beruhen, dass eine garantierte Beschaffenheit der econda Produkte, die gelieferte oder zentral installierten Software oder das econda Messverfahren fehlt. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen; bei diesen haftet econda für jegliches Verschulden.

(4) Ferner haftet econda unabhängig vom Rechtsgrund nur für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von econda verursacht wurden. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen econda bei Vertragsabschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

(5) Die vorbezeichneten Haftungsregelungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von econda.

(6) Schadensersatzansprüche des Unternehmers, die auf einer einfachen fahrlässigen Pflichtverletzung von econda beruhen, können nach Ablauf eines Jahres nach Eintritt des Schadens nicht mehr geltend gemacht werden.

(7) Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Im Übrigen bestimmt sich Verjährung von Mängelansprüchen nach den gesetzlichen Regelungen.

(8) Die Verfügbarkeiten der econda Software sind in separaten SLAs im Rahmen der jeweiligen Leistungsbeschreibungen definiert. econda ist berechtigt diese von Zeit zu Zeit weiter zu entwickeln.

8. HÖHERE GEWALT
(1) Für den Fall, dass eine Partei die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht erbringen kann, ist sie für die Dauer der Hinderung von ihren Leistungspflichten befreit. Die andere Partei ist für den gleichen Zeitraum von der Gegenleistung befreit. Wechselseitige Schadensersatzansprüche bestehen in diesem Zeitraum nicht.

9. KÜNDIGUNG / VERTRAGSLAUFZEIT
(1) Die Regelvertragslaufzeit des Vertrages beträgt regelmäßig 12 Monate, sofern nicht einzelvertraglich etwas Anderes vereinbart wurde.

(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von 4 Wochen zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

(3) Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt unberührt. econda hat insbesondere das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn

– der Kunde bei Zahlungsverzug nach erfolgloser Fristsetzung mit Kündigungsandrohung nicht geleistet hat,
– der Kunde auf seiner Webseite rechtsextreme Inhalte darstellt,
– über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde,
– der Kunde gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt.

(4) Vorausbezahlte Entgelte werden nur im Falle einer von econda zu vertretenden außerordentlichen Kündigung zurückerstattet.

(5) Ab dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung ist econda berechtigt, sämtliche während der Vertragsdauer gespeicherten Daten unwiderruflich zu löschen.

(6) Der Kunde ist bei Beendigung des Vertrages verpflichtet, alle Vervielfältigungen des econda Codes (von econda überlassener Code, der auf der Kundenpräsenz integriert wird und insbesondere die Datenübertragung an die oder Datenabfragen von den econda Server(n) bewirkt), die sich in seinem Besitz befinden, zu löschen. Unterbleibt die Entfernung des econda Codes, oder von Teilen desselben, von der Kundenwebpräsenz (dies ist insbesondere der Fall, wenn von der Kundenpräsenz noch Daten oder Datenabfragen an die econda Server übermittelt werden), so liegt weiterhin eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Artikel 28 DSGVO vor. Zudem ist econda berechtigt, das mit dem Kunden vereinbarte, anfallende Entgelt für die Dauer und bis zu dem Zeitpunkt zu verlangen, an dem der econda Code von der Kundenwebsite vollständig entfernt wird.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, Karlsruhe. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(2) Für die von econda auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.

(3) Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand Mai 2018